Satzung der Frauen Union Saar

17.06.2019
          SATZUNG DER FRAUEN UNION DER CDU SAAR
 
Name und Sitz § 1
 
1) Die Frauen Union der CDU Saar ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder der CDU Saar.
2) Die Frauen Union Saar ist gemäß § 31 der Satzung der CDU Saar eine Vereinigung der CDU.
3) Die Frauen Union hat ihren Sitz in der Landesgeschäftsstelle der CDU Saar.
 
Die Organisationsstufen der Frauen Union Saar sind:
1) der Landesverband,
2) die Kreisverbände, die in Gemeinde-, Stadt- und Ortsverbände gegliedert sein
können, wobei Gründung und Abgrenzung Aufgabe des zuständigen Kreis- verbandes der Frauen Union ist.
Der Landesverband und die Kreisverbände können sich über Angelegenheiten der jeweils nachgeordneten Verbände unterrichten.
 
 Ziele und Aufgaben § 2
 
Die Frauen Union hat folgende Ziele und Aufgaben:
1) zu politischen Fragen Stellung zu nehmen und zur Willensbildung der Partei beizutragen,
2) die sich insbesondere aus den Lebensbereichen der Frauen ergebenden politischen Anliegen in der Partei und gegenüber politischen Entscheidungs- gremien zu vertreten,
3) die politische Bildung von Frauen – zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit in der Partei zu fördern,
4) die Frauen zu aktiver Mitarbeit in der Partei zu motivieren und ihre berechtigten Ansprüche auf angemessene Vertretung in den Organen der Partei und den Parlamenten durchzusetzen,
5) die Arbeit der Frauen in den Kreis-, Gemeinde-, Stadt- und Ortsverbänden zu unterstützen,
6) Frauennetzwerke auszubauen, um Kenntnis und Kompetenzen von Frauen besser zusammenzuführen.
 
Gliederung der Frauen Union § 3
 
Die Organisationsstufen der Frauen Union Saar sind:
1) der Landesverband,
2) die Kreisverbände, die in Gemeinde-, Stadt- und Ortsverbände gegliedert sein
können, wobei Gründung und Abgrenzung Aufgabe des zuständigen Kreis- verbandes der Frauen Union ist.
Der Landesverband und die Kreisverbände können sich über Angelegenheiten der jeweils nachgeordneten Verbände unterrichten.
 

Kreisverbände § 4

1) Die Kreisverbände der Frauen Union Saar entsprechen den Grenzen der Kreisverbände der CDU Saar.
2) Die Kreismitgliederversammlung der Frauen Union ist das oberste politische Organ des Kreisverbandes der Frauen Union. Sie tritt in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen. Sie wird einberufen auf Beschluss des Kreisvorstandes durch die Kreisvorsitzende und wählt den Kreisvorstand.
3) Auf Beschluss des Kreisvorstandes kann ein Kreisdelegiertentag der Frauen Union anstelle der Mitgliederversammlung treten.
a) Dem Kreisdelegiertentag gehören die in den Gemeinde- und Stadtver- bänden gewählten Delegierten und die Mitglieder des Kreisvorstandes an. Hierzu entsenden diese Verbände eine Delegierte je angefangene 10 Mit- glieder der Frauen Union.
b) Wo keine Gemeinde- oder Stadtverbände existieren, wählen die Ortsver- bände der Frauen Union die Delegierten (entsprechend § 38, 2, Satz 3f der Landessatzung der CDU Saar).
c) Existieren keine eigenen Ortsverbände der Frauen Union, wählen die weiblichen Mitglieder des CDU-Ortsverbandes ihre Delegierten für den Kreisdelegiertentag der Frauen Union.
 
Organe § 5
 
Die Organe der Frauen Union Saar sind:
1) der Landesdelegiertentag der Frauen Union,
2) der Landesvorstand der Frauen Union.
 
Landesdelegiertentag § 6

1) Der Landesdelegiertentag ist das oberste Organ der Frauen Union.
2) Der Landesdelegiertentag der Frauen Union setzt sich zusammen aus den Dele- gierten der Kreisverbände und den Mitgliedern des Landesvorstandes; diese sind
stimmberechtigt.
3) Seine Aufgaben sind:
a) die Wahrnehmung der in § 2 genannten Aufgaben,
b) die Wahl des Landesvorstandes der Frauen Union Saar,
c) den Bericht des Landesvorstandes entgegenzunehmen,
d) über die Satzung zu beschließen,
e) über Anträge zu beraten und zu beschließen.
4) Die Frauen Union jedes Kreises entsendet auf je angefangene 30 Mitglieder eine Delegierte. Die Delegierten sind auf den Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertentagen zu wählen. Der Kreisvorstand legt der Versammlung dazu einen Vorschlag vor.
5) Der Delegiertentag tritt in jedem zweiten Kalenderjahr zusammen. Er wird auf Beschluss des Landesvorstandes durch die Landesvorsitzende einberufen.
6) Ein außerordentlicher Landesdelegiertentag muss durch die Landesvorsitzende einberufen werden:
a) auf Beschluss des Landesvorstandes,
b) auf Antrag von wenigstens drei Kreisvorständen,
c) auf Wunsch des Landesparteivorstandes im Einvernehmen mit dem Landesvorstand der Frauen Union,
d) auf Antrag von einem Drittel der Landesdelegierten.
 
Landesvorstand § 7
 
Der Landesvorstand der Frauen Union setzt sich zusammen aus:
1) der Landesvorsitzenden,
2) 2 gleichberechtigten stellvertretenden Landesvorsitzenden,
3) mindestens 12 Beisitzerinnen, denen bestimmte Aufgabengebiete zugewiesen
werden können.
Darüber hinaus gehören dem Landesvorstand kraft Amtes an:
4) die Kreisvorsitzenden der Frauen Union,
5) die weiblichen Mandatsträgerinnen der CDU-Landtagsfraktion, alle weiblichen
Staatssekretärinnen und Ministerinnen,
6) die Ehrenvorsitzende,
7) die Landesgeschäftsführerin der Frauen Union.
Der Landesvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er soll alle zwei Monate tagen. Er wird durch die Landesvorsitzende einberufen und geleitet. Auf Verlangen von einem Drittel der Vorstandsmitglieder muss eine Vorstandssitzung innerhalb von zehn Tagen stattfinden.
Die konstituierende Landesvorstandssitzung muss innerhalb eines Monats nach seiner Wahl stattfinden

Der Landesvorstand der Frauen Union setzt sich zusammen aus:
1) der Landesvorsitzenden,
2) 2 gleichberechtigten stellvertretenden Landesvorsitzenden,
3) mindestens 12 Beisitzerinnen, denen bestimmte Aufgabengebiete zugewiesen
werden können.
Darüber hinaus gehören dem Landesvorstand kraft Amtes an:
4) die Kreisvorsitzenden der Frauen Union,
5) die weiblichen Mandatsträgerinnen der CDU-Landtagsfraktion, alle weiblichen
Staatssekretärinnen und Ministerinnen,
6) die Ehrenvorsitzende,
7) die Landesgeschäftsführerin der Frauen Union.
Der Landesvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er soll alle zwei Monate tagen. Er wird durch die Landesvorsitzende einberufen und geleitet. Auf Verlangen von einem Drittel der Vorstandsmitglieder muss eine Vorstandssitzung innerhalb von zehn Tagen stattfinden.
Die konstituierende Landesvorstandssitzung muss innerhalb eines Monats nach seiner Wahl stattfinden
 
Aufgaben des Landesvorstands § 8 
 
Die Aufgaben des Landesvorstandes sind:
1) die Ausführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages,
2) die Vorbereitung und Einberufung des Landesdelegiertentages,
3) er ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen des Lan-
desverbandes und die Erledigung der laufenden Geschäfte,
4) die Berichterstattung an den Landesdelegiertentag,
5) er wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Landesvorstand zur Beratung
und Entscheidung dringender Angelegenheiten,
6) die Errichtung von Kommissionen und Arbeitskreisen,
7) die Förderung der Arbeit der Kreis-, Gemeinde-, Stadt- und Ortsverbände der Frauen Union.
 
Finanzierung § 9
 
1) Die Finanzierung der Arbeit der Frauen Union Saar ist Aufgabe der CDU. Die Bereitstellung der für die satzungsmäßigen Aufgaben der Frauen Union erforder- lichen Mittel erfolgt durch die Landespartei sowie durch die Kreisparteien.
2) Gemäß der Finanzordnung der CDU Saar legt die Frauen Union ihren Haushalts- plan und den Rechenschaftsbericht dem Parteivorstand ihrer Organisationsstufe zur Genehmäigung und Entlastung vor
 
Wahl - und Abstimmungsverfahren § 10 
 
Wahlen, Abstimmungen und Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den in der Landessatzung der CDU festgelegten Regeln.
 
Satzungsgültigkeit § 11
 
Diese Satzung gilt sinngemäß für die Frauen Unionen der Kreis-, Stadt-, Gemeinde- oder Ortsverbände.
Sie tritt mit ihrer Beschlussfassung auf dem Landesdelegiertentag der Frauen Union und nach Genehmigung durch den Landesvorstand der CDU Saar, sowie durch den Bundesvorstand der Frauen Union in Kraft.
 
Zusatz zur Satzung § 12 
 
Für alle in dieser Satzung nicht abschließend geregelten Fragen gelten die Landes- satzung der CDU Saar bzw. die Bundessatzung der Frauen Union entsprechend