Pressemitteilung 12.02.2021: FU Saar zum Lieferkettengesetz

12.02.2021

Frauenunion Saar begrüßt die Einigung der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz - Für mehr Menschenrechte - Gegen Kinderarbeit


Die Frauenunion Saar begrüsst, dass sich die Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte verständigt hat.

„Es ist uns bewusst, dass der Kompromiss hinter den ursprünglichen Plänen zurückbleibt“, meint die Landesvorsitzende der Frauenunion Saar Anja Wagner-Scheid. Ab 2023 müssen Unternehmen auch bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder. Das Gesetz soll zunächst nur für etwa 600 deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe – ab 2024 – soll es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten greifen.

„Es ist wichtig, dass die Unternehmen verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Lieferanten die Menschenrechte einhalten, also beispielsweise keine Kinder für sich arbeiten lassen oder keine Zwangsarbeit stattfindet,“ so Anja Wagner-Scheid, denn wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) vermeldet, müssen weltweit 152 Millionen Kinder arbeiten und 25 Millionen Menschen sind von Zwangsarbeit betroffen, insbesondere die Frauen.

„Dennoch gibt es noch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards, die in dem derzeitigen Gesetz nur marginal berücksichtigt werden,“ ergänzt Christel Weins, Mitglied des Landesvorstandes der Frauenunion Saar.

Die Frauenunion Saar richtet neben zahlreichen Menschenrechtsorganisationen ihre Hoffnung jetzt auf die Europäische Union, denn das EU-Parlament will schon in den nächsten Wochen über einen eigenen Vorschlag abstimmen, der deutlich über das hinausgehen soll, was in Berlin nun beschlossen werden soll.