Kompromiss zu Paragraph 219a ist gute Grundlage

13.12.2018

Kompromiss zu Paragraph 219a ist gute Grundlage - JA zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

Die Frauen Union Saar (FU Saar) begrüßt den gestern erzielten Kompromiss und den angekündigten Gesetzesvorschlag der beteiligten Bundesministerien.

Dazu erklärt FU-Landesvorsitzende Anja Wagner-Scheid: "Wichtig ist, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufrecht erhalten bleibt. Im Paragraph 219 a soll zusätzlich geklärt werden, wie Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Information JA - KEINE Werbung."

Gemäß § 219a StGB macht sich strafbar, wer seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise für Schwangerschaftsabbrüche wirbt.

Anja Wagner-Scheid sieht in dieser Werbung keine „normale ärztliche Dienstleistung“, für die beispielsweise in Jugend- und Frauenzeitschriften, im Internet oder im Fernsehen geworben werden sollte. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Eine Banalisierung der Abtreibung setzt das falsche Signal.Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach § 219a StGB könnte auch eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen.