FU Saar - Pressemitteilung vom 19.09.19

19.09.2019

Frauen Union Saar erklärt zu Bundesratssitzung am 20.09.19.....

Frauen Union Saar erklärt zu Bundesratssitzung am 20.09.2019:
- Endlich geringere Mehrwertsteuer für Tampons geplant
- Upskirting ist widerliche Praxis, die zu ahnden ist
- Das sind Gesetzesreformen im Sinne der Frauen!

Die in der internationalen Debatte als „Rosa Steuer“ oder „Pink Tax“ beschriebene Umsatzsteuer von 19 % auf Tampons, Menstruationstassen und Monatshygieneprodukte im Allgemeinen soll nach einer Bundesratsinitiative des Landes Thüringen auf 7 % gesenkt werden. Damit wird der Aufforderung der Europäischen Union zur Abschaffung der Pflege- und Tamponsteuer entsprochen, die nicht mehr zeitgemäß sei.
„Es ist höchste Zeit, dass in der Öffentlichkeit auch diese Themen diskutiert werden und wir so endlich die Gleichstellung zwischen Mann und Frau in der Gesellschaft, aber auch in Nischen wie dem deutschen Steuerrecht erringen können“, sagt die Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen Union, Anja Wagner-Scheid.

„Unsere Forderung geht sogar weiter: Wir wollen, dass die politisch Verantwortlichen auch das „Gender Pricing“ unterbinden. Mit welcher Begründung soll eine Frau für einen Rasierer mehr bezahlen als ein Mann? Etwa weil er rosa ist?“, so Wagner-Scheid weiter. Die Verbraucherzentralen der Länder stellen Preisunterschiede bei praktischen identischen Produkten, die lediglich für Männer oder Frauen angepasst werden, immer wieder fest.
Abgestimmt wird im Bundesrat Morgen auch über zwei Anträge zum „Upskirting“-Verbot. „Ich freue mich, dass unser Bundesland sich einer Verbotsinitiative von Bayern angeschlossen hat, in dem die Strafbarkeit von Upskirting gefordert wird“, so die Landesvorsitzende. Es sei ein Unding, dass solche widerlichen Aufnahmen unter die Röcke von Frauen ungeahndet blieben. Hier werde nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt, sondern speziell das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Durch Einführung des § 184k Strafgesetzbuch (StGB) „Bildaufnahme des Intimbereichs“ sollen diese Aufnahmen nun unter Strafe gestellt werden. „Es ist wichtig, dass offen über solche abartigen Phänomene unserer Zeit diskutiert wird, damit Frauen allen Alters auch bewusst wird, dass solche Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht leider immer häufiger zur Realität werden – und vom Staat geahndet werden“, so die Landesvorsitzende Wagner-Scheid abschließend.