Die Frauen Union Saar (FU Saar) spricht sich für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus.
Gemäß § 291a StGB macht sich strafbar, wer seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise für Schwangerschaftsabbrüche wirbt.
Die Vorsitzende der FU Saar, Anja Wagner-Scheid, sieht in dieser Werbung keine „normale ärztliche Dienstleistung“, für die beispielsweise in Jugend- und Frauenzeitschriften, im Internet oder im Fernsehen geworben werden sollte. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Eine Banalisierung der Abtreibung setzt das falsche Signal. Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach
§ 219a StGB könnte auch eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen.
Wagner-Scheid hofft, dass die Bundestagsabgeordneten ihrem Gewissen folgen werden und in 2./3. Lesung für die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage stimmen werden.
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